Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsgegenstand

Hungerbühler Elektroanlagen GmbH verkauft den Geschäfts-/Privatkunden (nachfolgend "Kunde" genannt) die auf der Website oder in schriftlichen Angeboten spezifizierten Waren und Dienstleistungen zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, mündlich, schriftlich oder via Internet.

3. Gültikeit der Offerten

Sofern nichts anderes angegeben, sind Offerten 30 Tage gültig.

4. Photovoltaik

Photovoltaik-Offerten sind immer bis Ende des Monats gültig. Das Organisieren von Gerüsten, Hebebühnen sowie die Installation und Montage allfälliger Absturzabsicherungen sowie Schneefänger sind bauseits zu leisten. Preisaufschläge durch Lieferanten werden weiter verrechnet. Liefertermine sind unverbindlich.

5. Produktangebot

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Artikelpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt und ohne Verpackungskosten, ab Lager. Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Neukunden können nur gegen Vorkasse einkaufen. Hungerbühler Elektroanlagen GmbH behält sich das Recht vor, auch bestehende Kunden nur mittels Vorkasse zu beliefern. Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH. Der Kunde räumt der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen

7. Telefoninstallationen / Aufschaltungen

Telefoninstallationen und Aufschaltungen für Internet/Telefon/IP-TV werden nur gegen Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort ausgeführt (CHF 2.-/Minute).
Der Einsatz des All-IP Messgerätes Argus 151 wird mit mindestens CHF 20.- belastet.

8. Beanstandungen

Beanstandungen werden nur innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Rechnung akzeptiert.

9. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH schuldet sofort fällig und kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen und Dienstleistungen an ihn einstellen. Wird eine Rechnung innerhalb der Frist von 10 Tagen nicht bezahlt, befindet sich der Kunde automatisch ohne Mahnung in Verzug. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist die Hungerbühler Elektroanlagen GmbH berechtigt, für die 1. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.- und für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 60.- sowie einen Verzugszins von 5% zu verlangen. Ein Kontoauszug ist kostenlos. Die Hungerbühler Elektroanlagen GmbH behält sich auch das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

10. Lieferbedingungen

Die bestellten Produkte können nur an eine Adresse in der Schweiz versandt werden. Auslandsendungen werden nur gegen Vorkasse beliefert. Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hungerbühler Elektroanlagen GmbH. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Hungerbühler Elektroanlagen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.

12.Mängelgewährleistung und Haftung

Für alle auf der Website und schriftlich offerierten, angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist 24 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ein abweichender Garantiezeitraum ausdrücklich angegeben ist. Sollte es sich bei Produkten, welche innerhalb der Garantiefrist direkt durch Hungerbühler Elektroanlagen GmbH ausgetauscht werden, nachträglich um einen vom Hersteller nicht bestätigten Garantiefall handeln, behält sich Hungerbühler Elektroanlagen GmbH das Recht vor, allfällige Kosten weiter zu verrechnen. Die Garantieleistungen beinhalten ausschliesslich Material- und/oder Herstellungsfehler. Hungerbühler Elektroanlagen GmbH ist befugt, für Reparaturaufträge, die nicht den Garantiebestimmungen unterliegen, kostenpflichtige Voranschläge zu erstellen. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Hungerbühler Elektroanlagen GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Die Sicherung allfällig vorhandener Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Hungerbühler Elektroanlagen GmbH haftet in keinem Fall für möglichen Datenverlust!

13. Geistiges Eigentum

Hungerbühler Elektroanlagen GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik und jede technische Inovation auf ihrer Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder sonstige Reproduktion, der gesamten Webseite bzw. von Teilen dieser Webseite wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Hungerbühler Elektroanlagen GmbH aufzugeben. Der Name Hungerbühler Elektroanlagen GmbH, alle Seitenkopfzeilen, Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole sind Eigentum der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Hungerbühler Elektroanlagen GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH.

14. Datenschutz

Hungerbühler Elektroanlagen GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes, der Datenschutz Grundverordnung (DSGVGO) und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für das Sicherstellen der Geschäftsabwicklung genutzt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutz (https://elektro-hu.ch/datenschutzerklarung).

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Amriswil.

16. Schlussbestimmungen und Dienstleistungen

Beim Verkauf von Produkten auf der Website, bzw. schriftlich offerierten Produkten der Hungerbühler Elektroanlagen GmbH gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen behält sich Hungerbühler Elektroanlagen GmbH jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die jeweils aktuellen und gültigen AGB sind unter www.elektro-hu.ch (https://www.elektro-hu.ch/agb) ersichtlich. © Dezember 2023 Hungerbühler Elektroanlagen GmbH
Suchen